Bava Metzia 218

Kapitel 218

א וספר מתא כולן כמותרין ועומדין דמי כללא דמילתא כל פסידא דלא הדר כמותרין ועומדין דמי
1 und ein städtischer Barbier gelten stets als gewarnt. Die Regel hierbei ist: wenn der Schaden nicht mehr gut zu machen ist, so gilt erals gewarnt.
ב ההוא שתלא דאמר להו הבו לי שבחאי דבעינא למיסק לארעא דישראל אתא לקמיה דרב פפא בר שמואל אמר להו הבו ליה שבחיה א"ל רבא איהו אשבח ארעא לא אשבח א"ל אנא פלגא דשבחא קאמינא לך א"ל עד האידנא הוה שקיל בעל הבית פלגא ושתלא פלגא השתא בעי למיתב מנתא לאריסא א"ל ריבעא דשבחא קאמינא
2 Einst sprach ein Pflanzer [zum Eigentümer:] Zahle mir meinen Mehrwert heraus, denn ich will nach dem Jisraéllande gehen. Als er darauf vor R. Papa b. Šemuél kam, sprach er: Gib ihm den Mehrwert. Raba sprach zu ihm: Hat etwa er allein den Mehrwert herbeigeführt und nicht auch der Boden!? Jener erwiderte: Ich meine die Hälfte vom Mehrwerte. Dieser entgegnete: Bis jetzt erhielt der Eigentümer die Hälfte und der Pflanzer die Hälfte, jetzt aber wird er einen Teil dem Feldbauer gehenmüssen. Jener erwiderte: Ich meine ein Viertel des Mehrwertes.
ג סבר רב אשי למימר ריבעא דהוא דנקא דאמר רב מניומי בריה דרב נחומי באתרא דשקיל שתלא פלגא ואריסא תילתא האי שתלא דבעי לאסתלוקי יהבינן ליה שבחא ומסלקינן ליה כי היכי דלא נמטייה הפסד לבעל הבית
3 R. Aši glaubte zu erklären: ein Viertel, nämlich ein Sechstel, denn R. Minjomi, Sohn des R. Niḥumi, sagte: In Orten, wo der Pflanzer die Hälfte und der Feldbauer ein Drittel erhält, erhält der Pflanzer, wenn er austreten will, vom Mehrwerte, und zwar so, daß der Eigentümer keinen Schaden erleide.
ד אי אמרת בשלמא ריבעא דהוא דנקא שפיר אלא אי אמרת ריבעא ממש קא מטי ליה פסידא לבעל הבית פלגא דנקא
4 Allerdings ist dies der Fall, wenn du sagst, ein Viertel, nämlich ein Sechstel, wenn du aber sagst, ein wirkliches Viertel, so erleidet ja der Eigentümer ein halbes Sechstel Verlust!?
ה א"ל רב אחא בריה דרב יוסף לרב אשי ולימא ליה אנת מנתא דילך הב ליה לאריסא ואנא מנתא דילי מאי דבעינא עבידנא ביה אמר כי מטית לשחיטת קדשים תא ואקשי לי
5 R. Aḥa, Sohn des R. Joseph, sprach zu R. Aši: Er kann ja zu ihmsagen: gib du dem Feldbauer deinen Teil, und ich mache mit meinem Teile, was mirbeliebt. Dieser erwiderte: Wenn du zum [Traktate vom] Schlachten der heiligen Opferherankommst, so frage mich.
ו גופא אמר רב מניומי בריה דרב נחומי באתרא דשקיל שתלא פלגא ואריסא תילתא האי שתלא דבעי איסתלוקי יהבינן ליה שבחיה ומסלקינן ליה כי היכי דלא ליפסוד בעל הבית אמר רב מניומי בריה דרב נחומי קופא סבא פלגא שטפה נהרא ריבעא
6 Der Text. R. Minjomi, Sohn des R. Niḥumi, sagte: In Orten, wo der Pflanzer die Hälfte und der Feldbauer ein Drittel erhält, erhält der Pflanzer, wenn er aus treten will, vom Mehrwerte, und zwar so, daß der Eigentümer keinen Schaden erleide. Ferner sagte R. Minjomi, Sohn des R. Niḥumi: Vom alten Weinstocke[erhält er]die Hälfte; hat ihn der Strom unterspült, ein Viertel.
ז ההוא גברא דמשכין פרדיסא לחבריה לעשר שנין וקש לחמש שנין אביי אמר פירא הוי רבא אמר קרנא הוי וילקח בו קרקע והוא אוכל פירות
7 Wenn jemand seinem Nächsten einen Obstgarten auf zehn Jahre verpfändet hat und dieser nach fünf Jahren altwird, so gelten, wie Abajje sagt, [die Stöcke] als Frucht, und wie Raba sagt, als Kapital, für [deren Erlös] Ackerland zu kaufen ist, von dem er die Früchte genieße.
ח מיתיבי יבש האילן או נקצץ שניהם אסורים בו כיצד יעשו ימכרו לעצים וילקח בהן קרקע והוא אוכל פירות מאי לאו יבש דומיא דנקצץ מה נקצץ בזמנו אף יבש בזמנו וקתני ילקח בהן קרקע והוא אוכל פירות אלמא קרנא הוי
8 Man wandte ein: Verdorrt der Baumoder wird er gefällt, so ist er beidenverboten. Was mache man? Man verkaufe ihn als Holz, kaufe dafür Ackerland, und ergenieße die Früchte. Doch wohl verdorrt ebenso wie gefällt, wie das Fällen zur Zeiterfolgt, ebenso zur Zeit verdorrt, und er lehrt, daß dafür Ackerland gekauft werde und er die Früchte genieße; demnach gilt er als Kapital!? —
ט לא נקצץ דומיא דיבש מה יבש בלא זמנו אף נקצץ בלא זמנו
9 Nein, gefällt ebenso wie verdorrt, wie das Verdorren vorzeitig erfolgt, ebenso vorzeitig gefällt. —
י ת"ש נפלו לה גפנים וזיתים זקנים
10 Komm und höre: Sind ihralte Weinstöcke und Olivenbäume zugefallen,